Software zur Einhaltung der Sanktionsrichtlinien
Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre Mitgliedschaft in unterschiedlichen internationalen Gremien schon seit längerem dazu verpflichtet, keine Güter auszuführen, die in Krisengebieten konfliktverstärkend wirken oder gar zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten.
Neben der erforderlichen Prüfung, ob Lieferungen bestimmter Güter verboten oder genehmigungspflichtig sind und ob es sich um ein Embargoland handelt, unterliegen die Handel treibenden Unternehmen einer weiteren Kontrollpflicht.